Philippe Eigenheer ist einer der Gründer von DGE Rechtsanwälte, neben Didier de Montmollin, André Gruber und Niels Schindler.
Er schloss das Studium der Rechtswissenschaften 1998 mit einem Lizenziat der Universität Neuenburg ab und wurde 2001 als Rechtsanwalt in Genf zugelassen, nachdem er sein Praktikum bei der Kanzlei Bonnant Warluzel & Associés absolviert hatte.
Vor der Gründung von DGE Rechtsanwälte war er Partner einer auf Rechtsstreitigkeiten spezialisierten Kanzlei in Genf.
Im Jahr 2015 hat er den Titel „Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht“ erlangt.
Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Wesentlichen bei nationalen und internationalen Rechtsstreitigkeiten vor Behörden und Gerichten. Er verfügt über eine ausgeprägte Erfahrung im Zivil- und Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht mit Schwerpunkt Mietrecht, im Versicherungs- und Haftpflichtrecht, im Bankenrecht, im Strafrecht und Konkursrecht, insbesondere in Bezug auf Arreste, sowie im Familienrecht, insbesondere in Scheidungsverfahren, häufig mit Auslandsbezug.
Er ist in französischer und englischer Sprache tätig.